AGB
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im
folgenden AGB genannt), gelten für alle vom Fotografen durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung
bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch
mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich
binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn,
dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne
ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich
abweichende Regelungen getroffen werden.
1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind
diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind
diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch
eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr
als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen
überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine
zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw.
in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die
zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit
Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die
Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt
werden, durch den Fotografen ausgewählt.
4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach
Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die
Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes
Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen
Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder
digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom
Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte
Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge
oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des
Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet
wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich
zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der
Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung
oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb
von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als
ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches
Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die
Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger
Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume
des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder
räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden
und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige
Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht
übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden
angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger,
welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen
der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck,
für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse
zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung,
Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und
bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt
insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder
Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden
Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche
Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder
Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. CD-ROM, DVD,
USB, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der
technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB
dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der
Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der
Bilddaten im Internet oder in Online Datenbanken oder in anderen
elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische
Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf
Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopy geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch
Fotocomposing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung
eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M]
gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt
fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm
eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf
andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung,
Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der
Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in
zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher
Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis.
1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die
Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird
ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von
Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für
abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der
konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen
Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung
verantwortlich.
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar
versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die
einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3
abgegolten.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und
Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für
erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im
Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der
Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das
entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist
berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem
jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann
in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und
gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der
Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt
vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 75,00€
pro Aufnahme an.
6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des
Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die
Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen
Gegenforderungen.
1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten
Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung,
spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden;
beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist
bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Digitale Daten sind nach Abschluss der
Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der
Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten
Lieferung der Daten.
3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des
Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der
Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde
analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt
zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist.
Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder
zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom
Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt
durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde
trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis
zum Eingang beim Fotografen.
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne
Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder
Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in
Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich
weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch
platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag
in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu
zahlen.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit
einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige
Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der
angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
Karlstadt.